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Erwägungsgrund 86 von 130

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Die 8 im Amtsblatt für die deutsche Sprachfassung veröffentlichten Korrekturen sind eingearbeitet und im Text gekennzeichnet. Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
(86)

Um die Bewertung der Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen zu erleichtern, sollte eine Konformitätsvermutung für Produkte mit digitalen Elementen gelten, die den gemeinsamen Spezifikationen entsprechen, die die Kommission gemäß dieser Verordnung angenommen hat, um ausführliche technische Spezifikationen für diese Anforderungen zu formulieren.