Zum Inhalt springen

Erwägungsgrund 123 von 130

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
(123)

In ihren Beziehungen mit Drittländern strebt die Union die Förderung des internationalen Handels mit regulierten Produkten an. Zur Erleichterung des Handels kann eine ganze Palette von Maßnahmen angewandt werden, darunter verschiedene Rechtsinstrumente wie bilaterale (zwischenstaatliche) Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) der Konformitätsbewertung und der Kennzeichnung regulierter Produkte. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung werden zwischen der Union und Drittländern geschlossen, die sich auf einem vergleichbaren Niveau der technischen Entwicklung befinden und deren Herangehensweise an die Konformitätsbewertung als kompatibel betrachtet wird. Diese Abkommen haben die gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen, Konformitätszeichen und Prüfberichten zur Grundlage, die von den Konformitätsbewertungsstellen der Vertragsparteien entsprechend den Rechtsvorschriften der jeweils anderen Partei vorgelegt werden. Solche Abkommen über die gegenseitige Anerkennung bestehen derzeit mit mehreren Drittländern. Diese Abkommen werden für eine Reihe bestimmter Sektoren geschlossen, die sich von einem Drittland zum anderen unterscheiden können. Zur weiteren Erleichterung des Handels und im Bewusstsein dessen, dass die Lieferketten für Produkte mit digitalen Elementen global sind, kann die Union für Produkte, die unter diese Verordnung fallen, gemäß Artikel 218 AEUV Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung schließen. Ebenfalls wichtig ist die Zusammenarbeit mit Partnerländern, um die weltweite Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken, da dies langfristig zu einem gestärkten Cybersicherheitsrahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union beitragen wird.