Die Marktüberwachungsbehörden sollten über die im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete ADCO eng zusammenarbeiten und in der Lage sein, Leitliniendokumente zu entwickeln, um die Marktüberwachungstätigkeiten auf nationaler Ebene zu erleichtern, beispielsweise durch die Entwicklung bewährter Verfahren und Indikatoren zur wirksamen Überprüfung der Konformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung.
Erwägungsgrund 109 von 130
AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)··Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen
Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen
AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
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