Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. Daher sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, innerhalb dessen die Marktüberwachung in angemessener Weise erfolgen kann. Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1020 für die Überwachung des Unionsmarktes und die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, gelten auch für Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
Erwägungsgrund 106 von 130
AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)··Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen
Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen
AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
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