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KAPITEL VIII · ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 68 — Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen den Text in der ursprünglich veröffentlichten Fassung. Seitdem veröffentlichte Berichtigungen sind in dieser Ansicht nicht eingearbeitet. Die Verordnung (EU) 2025/327 ändert Artikel 13 Absatz 4 und Artikel 31 Absatz 3 und fügt Artikel 32 Absatz 5a ein; diese Änderungen sind gekennzeichnet, aber nicht in den Text eingearbeitet. Fassungen und Quellen

Amtlicher Text von Artikel 68

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.

In Anhang II Teil C1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(38) wird in der Tabelle folgender Eintrag angefügt:

„

16

18

Schutz des Fahrzeugs gegen Cyberangriffe

x

x

x

x

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x

x

x

x

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x

x

X

“

FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT

  1. (38)

    Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).