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ANHANG IV — KRITISCHE PRODUKTE MIT DIGITALEN ELEMENTEN

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
  1. 1.

    Hardwaregeräte mit Sicherheitsboxen

  2. 2.

    Smart-Meter-Gateways in intelligenten Messsystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates(40) sowie andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, einschließlich der sicheren Kryptoverarbeitung

  3. 3.

    Chipkarten oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselemente

FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT

  1. (40)

    Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125).

In unseren Leitfäden erklärt (auf Englisch)

Von regulation-cra.eu verfasste Erläuterungen, getrennt vom amtlichen Text und nur auf Englisch verfügbar. Ein mit „Prüfung ausstehend“ gekennzeichneter Leitfaden wurde noch nicht von einer namentlich genannten Fachperson geprüft.