- 1.
Hardwaregeräte mit Sicherheitsboxen
- 2.
Smart-Meter-Gateways in intelligenten Messsystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates(40) sowie andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, einschließlich der sicheren Kryptoverarbeitung
- 3.
Chipkarten oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselemente
ANHANG IV — KRITISCHE PRODUKTE MIT DIGITALEN ELEMENTEN
Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen
FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT
- (40)
Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125).
In unseren Leitfäden erklärt (auf Englisch)
- Conformity assessment PRÜFUNG AUSSTEHEND
- Important and critical products PRÜFUNG AUSSTEHEND
Von regulation-cra.eu verfasste Erläuterungen, getrennt vom amtlichen Text und nur auf Englisch verfügbar. Ein mit „Prüfung ausstehend“ gekennzeichneter Leitfaden wurde noch nicht von einer namentlich genannten Fachperson geprüft.