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Erwägungsgrund 31 von 130

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
(31)

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates(16) wirkt ergänzend zu dieser Verordnung. Diese Richtlinie enthält Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte, damit geschädigte Personen Schadenersatz verlangen können, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden verursacht wurde. Darin wird der Grundsatz festgelegt, dass der Hersteller eines Produkts unabhängig vom Verschulden für Schäden haftet, die durch die mangelnde Sicherheit seines Produkts verursacht werden („verschuldensunabhängige Haftung“). Besteht ein solcher Mangel an Sicherheit in fehlenden Sicherheitsaktualisierungen nach dem Inverkehrbringen des Produkts und wird dadurch ein Schaden verursacht, könnte dies die Haftung des Herstellers nach sich ziehen. In dieser Verordnung sollten Pflichten der Hersteller in Bezug auf die Bereitstellung solcher Sicherheitsaktualisierungen festgelegt werden.

FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT

  1. (16)

    Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (ABl. L, 2024/2853, 18.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj).