Mit dieser Verordnung werden der ENISA bestimmte Aufgaben übertragen, die angemessene Ressourcen sowohl in Bezug auf Sachkenntnis als auch auf Humanressourcen erfordern, damit die ENISA in die Lage versetzt wird, diese Aufgaben wirksam wahrzunehmen. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Union wird die Kommission gemäß dem in Artikel 29 der Verordnung (EU) 2019/881 festgelegten Verfahren die erforderlichen Haushaltsmittel für den Stellenplan der ENISA vorschlagen. Während dieses Prozesses wird die Kommission die Gesamtressourcen der ENISA berücksichtigen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, auch diejenigen, die ihr gemäß dieser Verordnung übertragen wurden.
Erwägungsgrund 116 von 130
AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)··Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen
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