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KAPITEL VIII · ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 68 — Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen eine von regulation-cra.eu erstellte Konsolidierung: den Text des Amtsblatts mit seinen Berichtigungen und den Änderungen, die die Verordnung (EU) 2025/327 an Artikel 13 Absatz 4, Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 5a vornimmt und die ab dem 26. März 2027 gelten (Datum noch zu prüfen). Dies ist keine amtliche konsolidierte Fassung: Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte. Fassungen und Quellen

Amtlicher Text von Artikel 68

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.

In Anhang II Teil C1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(38) wird in der Tabelle folgender Eintrag angefügt:

„

16

18

Schutz des Fahrzeugs gegen Cyberangriffe

x

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X

“

FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT

  1. (38)

    Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).