Zum Inhalt springen
Inhalt

ANHANG IV — KRITISCHE PRODUKTE MIT DIGITALEN ELEMENTEN

AMTLICHER TEXTVerordnung (EU) 2024/2847·Amtliche Sprachfassung: Deutsch (DE)·
·Abgerufen am 2. November 2026·Auf EUR-Lex ansehen

Sie lesen den Text in der ursprünglich veröffentlichten Fassung. Seitdem veröffentlichte Berichtigungen sind in dieser Ansicht nicht eingearbeitet. Fassungen und Quellen

AMTLICHER TEXTWortgetreu wie veröffentlicht. Nicht umformuliert.
  1. 1.

    Hardwaregeräte mit Sicherheitsboxen

  2. 2.

    Smart-Meter-Gateways in intelligenten Messsystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates(40) sowie andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, einschließlich der sicheren Kryptoverarbeitung

  3. 3.

    Chipkarten oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselemente

FUSSNOTEN IM AMTLICHEN TEXT

  1. (40)

    Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125).

In unseren Leitfäden erklärt (auf Englisch)

Von regulation-cra.eu verfasste Erläuterungen, getrennt vom amtlichen Text und nur auf Englisch verfügbar. Ein mit „Prüfung ausstehend“ gekennzeichneter Leitfaden wurde noch nicht von einer namentlich genannten Fachperson geprüft.